Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Schutzkonzepte im Bestand und für Neubauten

Hochwasserschutz ist nicht erst seit den katastrophalen Mosel-, Rhein- Oder- und Elbehochwässern ein Thema. Praktisch jede Gemeinde ist betroffen, sei es
  • durch konkrete Schadensereignisse oder sich abzeichnende Gefährdungen,
  • durch unerwartete Probleme aufgrund höher auflaufenden Flutwellen – z.B. durch Veränderungen im Einzugsgebiet,
  • durch Schadenersatzklagen Betroffener oder
  • durch den Wegfall geplanter Baugebiete aufgrund ihrer Lage unterhalb des HQ100-Pegels, den das Wasserhaushaltsgesetz als Grenzlinie für Überschwemmungsgebiete festsetzt, die von baulichen Nutzungen freizuhalten sind.

Entsprechend wichtig ist die genaue Kenntnis der örtlichen Hochwassergefährdungen.
Wir beraten und betreuen Sie umfassend, sei es über Gutachten zu einem bestimmten örtlichen Hochwasserproblem, sei es mit einer Bestandsaufnahme eines Gewässers, dessen generellem Hochwasserverhalten, der Ermittlung kritischer Pegel bis hin zur Ausarbeitung von Lösungen und entsprechenden Schutz- und Rückhaltemaßnahmen.

Wir verfügen über zahlreiche Erfahrungen, insbesondere bei kleineren Gewässern, bei Hochwasserfragen im Bebauungsplanverfahren und bei der Sanierung von mangelhaften Anlagen.

Gerade bei der Erschließung neuer Baugebiete, wenn Vorfluter zusätzliche Regenwassermengen aufnehmen sollen, wird eine Hochwasserabschätzung zunehmend bedeutsam. Deshalb sollte kein Bebauungsplan-Verfahren ohne Vorkenntnisse zur Hochwassersituation begonnen werden. Dies gilt umso mehr, als mit dem BWK-Merkblatt M3 die Einleitungsmengen in der Regel geringer ausfallen. Umgekehrt dürfte häufiger entlastet werden – ohne dass das Merkblatt sich um Hochwasserbelange kümmert.

Schalten Sie uns deshalb frühzeitig für eine Überprüfung der Hochwassersituation ein.
Share by: