Gewässer

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Renaturierungen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie

Durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das BWK-Merkblatt M 3 und den strengeren Schutz von Überschwemmungsgebieten unterliegen Gewässer heute deutlich strikteren Vorschriften als noch vor wenigen Jahren.


Entsprechend sorgfältig ist jegliche Gewässernutzung zu planen bzw. sind für bestehende Nutzungen Verbesserungen vorzunehmen, um die schärferen Richtlinien einhalten zu können und um auch in Bezug auf die Gewässerstrukturgüte und Gewässerfauna die Verbesserungen zu erreichen, die sich trotz der Erfolge bei der Wasserqualität bis heute nicht einstellen konnten.


Wir helfen Ihnen im Rahmen des BWK-Merkblatts M 3 heutige oder drohende Überbelastungen zu erkennen und erarbeiten Lösungen zur Regenrückhaltung, die dafür sorgen, dass Stadt- und Gewerbeentwicklungen sich mit dem Gewässerschutz vereinbaren lassen.


Da naturnahe Gewässer grundsätzlich robuster gegenüber Belastungen sind, entwickeln wir auch entsprechende Umgestaltungskonzepte, Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zu bringen und überwachen ebenfalls deren Umsetzung. Da für derartige Maßnahmen zum Teil erhebliche Fördermittel eingeworben werden können, sich zudem mit dem Umbau auch das eine oder andere im Unterhalt aufwendige Bauwerk entfernt oder zum Besseren verändert werden kann, lassen sich hier Ökonomie und Ökologie durchaus unter einen Hut bringen.


Wir kümmern uns zudem um die Sanierung von Gewässern. Durch die hohen Nährstoffeinträge in Gewässer laufen heute Eutrophierungs- und damit Verschlammungsprozesse wie im Zeitraffer ab und dauern statt tausenden von Jahren nur noch wenige Jahrzehnte. Entsprechend hoch sind die Schäden ebenso wie die Unterhaltungskosten. Wir können Wege und Konzepte anbieten, wie sich diese Entwicklungsprozesse eindämmen und wieder auf ein natürliches oder zumindest tragbares Tempo verlangsamen lassen.

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